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10.04.2011, 13:49 Uhr
Besonderheiten in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung
Kommunal-Seminar von Junger Union und Kommunalpolitischer Vereinigung

LAUTERBACH. Mit den Abläufen in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung und deren möglichen Auswirkungen für die nächsten fünf Jahre machten sich am Wochenende neugewählte Gemeindevertreter und Stadtverordnete sowie kommunalpolitisch Interessierte auf Einladung der Jungen Union (JU) und der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) im Restaurant „La Piazzetta“ in Lauterbach vertraut. Dabei hoben die Referenten hervor, dass der Gemeindevorstand (in Städten Magistrat) nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Gegensatz zur Regierung in Bund und Land nicht nur von einer Partei oder Wählergruppe besetzt wird, der Erste Beigeordnete (Erster Stadtrat) nicht vom Bürgermeister bestimmt wird und beim Ausscheiden von Gemeindevorstandsmitgliedern unter bestimmten Bedingungen frei von der Nachrückerliste ein neuer Beigeordneter bestimmt werden kann.

\"Konstituierende Sitzung\": Neue Mandatsträger und Interessierte beim Seminar in Lauterbach, hier mit KPV-Kreisvorsitzendem Michael Apel (vorne links) und Landtagsabgeordnetem Kurt Wiegel (re.).
 KPV-Kreisvorsitzender Michael Apel erläuterte, dass bei einer zu besetzenden ehrenamtlichen Position, wie dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder einem Ausschussvorsitzenden, die Mehrheitswahl, die auch offen erfolgen könne, vorgesehen sei. Hingegen werde bei zwei und mehr ehrenamtlichen Positionen, wie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes (Magistrates), stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehern oder stellv. Ausschussvorsitzenden, das Verhältniswahlrecht angewandt, betonte der Referent. Dabei müssten schriftliche Wahlvorschläge eingereicht werden, die nach dem Auszählverfahren „Hare-Niemeyer“ auf die zu vergebenden Positionen verteilt würden. Anstelle verschiedener Listen gäbe es noch die Möglichkeit des „Einheitswahlvorschlages“, bei dem allerdings keiner mit Nein stimmen dürfe.

Beim Ausscheiden eines Gemeindevorstandsmitgliedes (oder eines stellvertretenden Vorsitzenden) könne keine Neuwahl stattfinden, sondern es werde ein Bewerber von der Nachrückerliste genommen. Eine Besonderheit in der HGO und dem Hessischen Kommunalwahlgesetz sei, dass die noch verbliebenen, stimmberechtigten Unterzeichner des Wahlvorschlages diesen innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Ausscheiden frei ändern könnten.

So müsste nicht zwingend der nächste Listenkandidat nachrücken. Wichtig sei aber, dass noch genügend Bewerber zur Verfügung stünden, sonst verringere sich die Zahl der Gremienmitglieder wegen „Listenerschöpfung“. Der Erste Beigeordnete einer Gemeinde als Stellvertreter des Bürgermeisters werde derjenige Bewerber, der den Listenvorschlag anführe, der die meisten Stimmen erhalte.

KPV-Kreisvorstandsmitglied Stephan Paule stellt anhand von Beispielen die Berechnung nach „Hare-Niemeyer“ der Sitze im Gemeindevorstand dar. Dabei spiele es eine entscheidende Rolle, ob es Listenverbindungen von Fraktionen gäbe. Zudem könnte die Zahl der Gemeindevorstandsmitglieder innerhalb eines halben Jahres nach Beginn der Wahlzeit (1. April) verringert werden und jederzeit erhöht werden, was zur Neuberechnung der Listenvorschläge, nicht aber zur Nachwahl führe.

Dr. Jens Mischak, der im Jahre 2007 über die kommunale Wahlprüfung in Hessen (Kommunal- und Bürgermeisterwahlen) seine Doktorarbeit verfasste, unterrichtete zuvor über die Grundlagen der hessischen Kommunalverfassung, die Aufgaben und Rechte der Gemeinden sowie die Stellung der Gemeindevertreter als kommunalen Volksvertretern. Er konnte auch spezielle Fragen aus den Reihen der Seminarteilnehmer beantworten.
 
Der neuer Kreistagsabgeordnete der Jungen Union, Michael Ruhl, erläuterte die besonderen Aufgaben der Landkreise, die sich im Gegensatz zur „Allzuständigkeit der Gemeinde“ gesetzlich auf bestimmte Aufgaben zu beschränken hätten, wie die Schulträgerschaft, Krankenhäuser oder die örtliche Sozialhilfe.


„Wer wird Erster Stadtrat? Wie funktioniert das Auszählverfahren Hare-Niemeyer?“ – Interessierte Zuhörer beim kommunalpolitischen Seminar der JU und KPV in Lauterbach.


Der neue JU-Kreistagsabgeordnete Michael Ruhl.

 
Vier Referenten erläuterten den neuen Kommunalpolitikern die Grundlagen der Gemeindeordnung, den Ablauf der konstituierenden Sitzung, das Auszählverfahren und die Aufgaben der Landkreise


Jugend ins Rathaus...


Freunde der Jungen Union Grünberg im Landkreis Gießen.



Informierten sich bei Junger Union und KPV über den Ablauf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung: Neue Mandatsträger und Interessierte beim Seminar in Lauterbach, hier mit KPV-Kreisvorsitzendem Michael Apel (vorne links) und Landtagsabgeordnetem Kurt Wiegel (re.).

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